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Versammlung zur Nominierung einer Kandidat*innenliste für die Wahlen zum Gemeinderat in der Gemeinde Kröning sowie einer/s Bewerber*in für die Wahlen zum Bürgermeister.

der Kreisvorstand der Partei Die Linke Niederbayern-West lädt herzlich zur Versammlung zur Nominierung
einer Kandidat*innenliste für die Wahlen zum Gemeinderat in der Gemeinde Kröning sowie einer/s Bewerber*in für die Wahlen zum Bürgermeister
für die Partei Die Linke ein.

Die Wahlkreisversammlung findet statt:

Datum:               04.1.2026
Uhrzeit:              14:00 Uhr
Ort:                     Angersdorf 3a, 84178 Kröning

Vorläufige Tagesordnung:

   1. Konstituierung der Versammlung
   2. Wahl Kandidat*innenliste für die Wahlen zum Gemeinderat
   3. Nominierung einer/eines Beauftragten für den Wahlvorschlag sowie einer Stellvertretung
   4. Nominierung von zwei Wahlberechtigten zur Unterzeichnung der Niederschrift
   5. Wahl einer/eines Kandidat*in zum/zur Bürgermeister*in
   6. Nominierung einer/eines Beauftragten für den Wahlvorschlag sowie einer Stellvertretung
   7. Nominierung von zwei Wahlberechtigten zur Unterzeichnung der Niederschrift
   8. Verschiedenes


Hinweise zur Versammlung:
Bitte bringt euren Personalausweis mit zur Versammlung.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder und Anhängerinnen und Anhänger der Partei Die Linke, die am Tag der Versammlung
1. Unionsbürger sind,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Dies wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Ausnahmen werden nur nach Vorlage einer amtlichen Bescheinigung („Wahlschein“) erteilt.

Wählbar ist jede Person, die am 08.03.2026
1. Unionsbürger ist
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Kröning Erst- oder Nebenwohnsitz hat. (Bei der Bewerbung zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister entfällt diese Bedingung)
Menschen ohne Meldeadresse und ohne festen Wohnsitz in Deutschland (z.B. Obdachlose) sind stimmberechtigt und wählbar, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlkreis nachweisen können.

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